Lohnfortzahlungsbetrug

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie – wenn sie sich beispielsweise ungerechtfertigt krankschreiben lassen – des Lohnfortzahlungsbetrugs schuldig machen.

Auch das Arbeiten in einem anderen Unternehmen während des Urlaubs kann unter „Lohnfortzahlungsbetrug“ verbucht werden.

Grundsätzlich handelt es sich hierbei um kein „Kavaliersdelikt“, sondern um ein Verhalten, das wirtschaftliche Schäden bei einem Unternehmen verursachen kann.

Die gute Nachricht ist jedoch, dass sich kein Betrieb mit seiner Opferrolle begnügen muss. Im Gegenteil! Wer einen Lohnfortzahlungsbetrug beweisen kann, hat die unterschiedlichsten Möglichkeiten, vorzugehen.

Im ersten Schritt ist es jedoch wichtig aufzuzeigen, dass es sich bei den entsprechenden Vorwürfen nicht nur um einen Verdacht, sondern um eine Tatsache handelt. Unsere Privatdetektive helfen Ihnen gern weiter. Durch ihre Ermittlungen sorgen Sie dafür, dass Sie als Arbeitgeber endlich Klarheit erhalten!

Setzen Sie sich gegen Lohnfortzahlungsbetrug zur Wehr!

Um Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken, braucht es einen Mix aus Erfahrung, das passende Equipment und fachliches Know-How.

Unsere Detektei hat sich unter anderem auf Ermittlungen rund um unterschiedliche Betrugsarten fokussiert und ist daher in der Lage, Sie umfassend zu beraten.

Unabhängig davon, ob ein Arbeitnehmer „krank feiert“ oder im Urlaub für ein anderes Unternehmen tätig ist: unsere Ermittlungsarbeiten und die entsprechenden Ergebnisse helfen Ihnen dabei, die jeweilige Situation noch besser einschätzen zu können.

Grundsätzlich gilt, dass ein einfacher Verdacht, dass Ihre Mitarbeiter Sie ausnutzen, nicht ausreicht. Als Arbeitgeber müssen Sie beweisen, dass Sie im Zusammenhang mit dem Lohnfortzahlungsgesetz betrogen wurden bzw. werden.

Lohnfortzahlungsbetrug vor Gericht

Sie haben die Möglichkeit, die Dokumentationen, die wir im Rahmen unserer Ermittlungen für Sie anfertigen, auch vor Gericht als Beweise zu nutzen. Dies gilt unter anderem auch dann, wenn ein Arbeitnehmer rechtlich gegen eine etwaige fristlose Kündigung vorgehen möchte.

Je besser und umfangreicher Sie auf einen entsprechenden Prozess vorbereitet sind, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Sollten Sie den Verdacht hegen, dass einer Ihrer Mitarbeiter nicht ehrlich zu Ihnen ist, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung, damit wir gemeinsam über mögliche Vorgehensweisen sprechen können.

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