Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie – wenn sie sich beispielsweise ungerechtfertigt krankschreiben lassen – des Lohnfortzahlungsbetrugs schuldig machen.
Auch das Arbeiten in einem anderen Unternehmen während des Urlaubs kann unter „Lohnfortzahlungsbetrug“ verbucht werden.
Grundsätzlich handelt es sich hierbei um kein „Kavaliersdelikt“, sondern um ein Verhalten, das wirtschaftliche Schäden bei einem Unternehmen verursachen kann.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass sich kein Betrieb mit seiner Opferrolle begnügen muss. Im Gegenteil! Wer einen Lohnfortzahlungsbetrug beweisen kann, hat die unterschiedlichsten Möglichkeiten, vorzugehen.
Im ersten Schritt ist es jedoch wichtig aufzuzeigen, dass es sich bei den entsprechenden Vorwürfen nicht nur um einen Verdacht, sondern um eine Tatsache handelt. Unsere Privatdetektive helfen Ihnen gern weiter. Durch ihre Ermittlungen sorgen Sie dafür, dass Sie als Arbeitgeber endlich Klarheit erhalten!