Unterhaltsbetrug

Spätestens wenn eine Ehe auseinandergeht und Fragen zum Unterhalt und Ähnlichem auftreten, sind Diskussionen meist vorprogrammiert.

In einigen Fällen machen unterhaltspflichtige Personen falsche Angaben, etwa zu ihrem Gehalt, um weniger zahlen zu müssen. Das kann für den  berechtigten Unterhaltsempfänger zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Unterhaltsbetrug ist problematisch, aber Opfer können ihr Recht oft vor Gericht durchsetzen.

Haben Sie den Verdacht auf falsche Angaben seitens der unterhaltspflichtigen Person ?

Unsere Privatdetektive können Ihnen helfen, Klarheit zu schaffen.

Unterhaltsbetrug

Welche Arten von Unterhaltsbetrug gibt es?

In der Regel geben diejenigen, die sich des Unterhaltsbetruges schuldig machen, ein zu geringes Einkommen an. In einigen Fällen wird sogar behauptet, dass eine mögliche Unterhaltszahlung die eigene Existenz gefährden würde und daher nicht realisierbar sei.

Fest steht: Niemand muss sich als mögliches Opfer von Unterhaltsbetrug hilflos ausgeliefert fühlen. Im Gegenteil! Dank der kompetenten Arbeiten unserer erfahrenen Privatdetektive bringen wir für Sie in Erfahrung, ob Ihnen möglichweise mehr zusteht.

Egal, ob es um die Überprüfung der Höhe oder die allgemeine Verpflichtung zum Unterhalt geht: Wir unterstützen Sie mit Beweismaterial, um Ihr Recht durchzusetzen.

Besonders wichtig: verwertbare Beweise

Sollten wir herausgefunden haben, dass Ihnen tatsächlich mehr Unterhalt zusteht als Sie erhalten, ist es wichtig, sich auf eine fundierte Dokumentation verlassen zu können. Unsere Unterlagen, die wir im Zuge unserer Ermittlungen bzw. der Observation erstellen, können Sie selbstverständlich auch vor Gericht als Beweise anführen.

Unsere Privatdetektei als Ansprechpartner für Unterhaltspflichtige

Selbstverständlich observieren wir auch gern mit Hinblick auf die Frage, ob SIE noch dazu verpflichtet sind, Unterhalt für Ihren Ex-Partner zu zahlen. Denn: ein solcher Anspruch würde erlöschen, wenn dieser sich zum Beispiel in einer neuen, festen Partnerschaft befindet.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir für Sie überprüfen können, ob die Unterhaltsforderungen Ihres Ex-Partners überhaupt noch gerechtfertigt sind.

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Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich.

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