Unterhaltsbetrug

Spätestens dann, wenn eine Ehe in die Brüche geht und Fragen rund um Unterhalt und Co. auftreten, sind Diskussionen meist vorprogrammiert.

In einigen Fällen machen die Unterhaltspflichtigen hier falsche Angaben, indem sie beispielsweise ein geringeres Gehalt angeben. Die Folge: sie zahlen weniger.

Was jedoch das Budget des einen schont, kann für den jeweiligen Ex-Partner bzw. für die Ex-Partnerin zu einem echten Problem werden. Denn: deren Aufgabe ist es nun, mit dem geringeren Betrag auszukommen.

Ein Unterhaltsbetrug stellt in vielerlei Hinsicht ein Problem dar. Wer hier Opfer geworden ist, kann sein Recht auch oft vor Gericht durchsetzen.

Sie haben den Verdacht, dass die Person, die Ihnen gegenüber unterhaltspflichtig ist, unwahre Angaben zu ihrem Verdienst macht? Dann ist es an der Zeit, für Klarheit zu schaffen.

Unsere professionellen Privatdetektive helfen Ihnen gern weiter.

Unterhaltsbetrug

Welche Arten von Unterhaltsbetrug gibt es?

In der Regel geben diejenigen, die sich des Unterhaltsbetruges schuldig machen, ein zu geringes Einkommen an. In einigen Fällen kommt es auch vor, dass erklärt wird, eine etwaige Unterhaltszahlung würde die eigene Existenz gefährden und sei daher nicht realisierbar.

Fest steht: niemand muss sich als mögliches Opfer von Unterhaltsbetrug hilflos ausgeliefert fühlen. Im Gegenteil! Dank der kompetenten Arbeiten unserer erfahrenen Privatdetektive bringen Sie schnell in Erfahrung, ob Ihnen nicht möglichweise mehr zusteht.

Egal, ob es darum geht, die Höhe oder die generelle Verpflichtung zum Unterhalt zu checken: wir unterstützen Sie mit Beweismaterialien, wenn es darum geht, Ihr Recht durchzusetzen.

Besonders wichtig: verwertbare Beweise

Sollten wir herausgefunden haben, dass Ihnen tatsächlich mehr Unterhalt zusteht als Sie erhalten, ist es wichtig, sich auf eine fundierte Dokumentation verlassen zu können. Unsere Unterlagen, die wir im Zuge unserer Ermittlungen bzw. der Observation erstellen, können Sie selbstverständlich auch vor Gericht als Beweise anführen.

Unsere Privatdetektei als Ansprechpartner für Unterhaltspflichtige

Selbstverständlich observieren wir auch gern mit Hinblick auf die Frage, ob SIE noch dazu verpflichtet sind, Unterhalt für Ihren Ex-Partner zu zahlen. Denn: ein solcher Anspruch würde erlöschen, wenn dieser sich zum Beispiel in einer neuen, festen Partnerschaft befindet.

Sprechen Sie uns gern an, damit wir für Sie überprüfen können, ob die Unterhaltsforderungen Ihres Ex-Partners überhaupt noch gerechtfertigt sind.

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