Jeder Arbeitnehmer bzw. jede Arbeitnehmerin sollte seine/ ihre Leistung in den Dienst des Unternehmens stellen, bei dem er/ sie arbeitet.
Mit Hilfe einer Nebenbeschäftigung bzw. einer Nebentätigkeit kann die eigene Haushaltskasse aufgebessert werden. Jedoch nur dann, wenn besagte Tätigkeit auch beim Hauptarbeitgeber angemeldet wurde.
So ist es beispielsweise auch wichtig, sich die Genehmigung für das Ausüben eines klassischen Minijobs beim Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber einzuholen. Bleibt diese aus, weil der Arbeitgeber befürchtet, dass ansonsten die Konzentration seines Angestellten leiden könnte, gilt die Nebenbeschäftigung bzw. Nebentätigkeit als verboten und muss unterlassen werden.
Viele Arbeitnehmer/-innen akzeptieren die Entscheidung ihres Vorgesetzten jedoch nicht und führen die Nebenbeschäftigung / den Minijob heimlich aus. Noch komplizierter wird es dann, wenn sie sich beim Hauptarbeitgeber krankmelden, ihren Lohn weiter erhalten und parallel dazu einem Minijob nachgehen.
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